Doris Fraccalvieri - Vater - Heilbronn - Vaters - Identit
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
leiblicher Vater, Offenlegung, Identität, Auskunftspflicht
Mutter muss Namen des wahren Vaters nicht preisgeben

Wird ein Kind während der Ehezeit geboren, geht die gesetzliche Vermutung des § 1592 Nr. 1 BGB davon aus, dass der Ehemann auch der leibliche Vater des Kindes ist, bis nicht durch eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung das Gegenteil bewiesen ist. Hat der so genannte Scheinvater Unterhalt an das Kind gezahlt, kann er vom wirklichen Vater den Ersatz der Unterhaltsleistungen verlangen, soweit dieser zum Unterhalt verpflichtet ist.

Das Gesetz lässt jedoch offen, wie der betroffene Vater von der Identität des tatsächlichen Vaters Kenntnis erlangen kann. Das Landgericht Heilbronn wies dementsprechend eine Klage des Scheinvaters gegen seine geschiedene Ehefrau auf Bekanntgabe des Namens des tatsächlichen Vaters ab. Dieser Auskunftsanspruch steht nach der bestehenden gesetzlichen Regelung nur dem Kind gegenüber seiner Mutter zu.

Doris Fraccalvieri Beschluss des LG Heilbronn vom 10.06.2004 3 T 5/04 II FamRZ 2005, 474
Doris Fraccalvieri LG Heilbronn
Doris Fraccalvieri 3 T 5/04 II
 
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