Doris Fraccalvieri - Kinder - Aufsicht - Aufsichtspflicht - Frankfurt
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
elterliche Aufsichtspflicht, Brandstiftung
Elterliche Aufsichtspflicht bei knapp 14-jährigem Jungen

Der Umfang der gebotenen elterlichen Aufsicht richtet sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Minderjährigen. An die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sind - sowohl was ihre Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch was die Überwachung eines möglichen Umgangs der Kinder mit Zündmitteln angeht - strenge Anforderungen zu stellen. Demgemäß haben Eltern ihre kleineren Kinder nicht nur eindringlich über die Gefährlichkeit des Spiels mit dem Feuer zu belehren, sondern auch streng darauf zu achten, dass die Kinder nicht unerlaubt in den Besitz von Streichhölzern oder anderen Zündmitteln gelangen. Für ältere, dem Grundschulalter bereits entwachsene Kinder können aber nicht uneingeschränkt dieselben strengen Maßstäbe gelten.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Frankfurt vom 30.06.2005 1 U 185/04 NJW Heft 34/2005, Seite XVIII
Doris Fraccalvieri OLG Frankfurt
Doris Fraccalvieri 1 U 185/04
 
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