Doris Fraccalvieri - Zugewinnausgleich - Teilungsversteigerung - Zustimmungserfordernisses - Durchf
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Zugewinnausgleich, Verweigerung, Teilungsversteigerung
Einseitige Teilungsversteigerung nach versäumtem Zugewinnausgleich

Anlässlich einer Ehescheidung wird in der Regel auch das Vermögen aufgeteilt (so genannter Zugewinnausgleich beim gesetzlichen Güterstand). Die Durchführung des Zugewinnausgleichs ist zwar nicht zwingend. Ein Absehen von einer derartigen Regelung kann sich allerdings später als nachteilig erweisen.

Versäumt ein Ehegatte, seinen Anspruch auf Zugewinnausgleich im Scheidungsverbundverfahren geltend zu machen, kann er dem Antrag des anderen Ehegatten auf Teilungsversteigerung der gemeinsamen Immobilie, die nahezu das gesamte Vermögen darstellt, nicht mehr widersprechen, da er nach dem scheidungsbedingten Wegfall des Zustimmungserfordernisses gem. § 1365 BGB kein die Veräußerung hinderndes Recht mehr hat. Eine Fortwirkung des Zustimmungserfordernisses wie in den Fällen der prozessualen Abtrennung des Zugewinnausgleichsverfahrens aus dem Scheidungsverbund ist - so das Oberlandesgericht Hamm - nicht anzunehmen.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Hamm vom 22.02.2006 11 WF 406/05 OLGR Hamm 2006, 691 NJW Heft 38/2006, Seite X
Doris Fraccalvieri OLG Hamm
Doris Fraccalvieri 11 WF 406/05
 
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