Doris Fraccalvieri - Zugewinnausgleich - Ausgleichsanspruch - Bundesgerichtshof - Stellung
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Zugewinnausgleich, Geschäftsbeteiligung
Verhältnis von Zugewinnausgleich und gesellschaftsrechtlichem Ausgleichsanspruch

Sind Eheleute zusammen unternehmerisch tätig, kann im Falle einer Scheidung fraglich sein, ob das Vermögen durch den familienrechtlichen Zugewinnausgleich oder den gesellschaftsrechtlichen Ausgleichsanspruch zu verteilen ist. Zu dieser Frage hat nun der Bundesgerichtshof Stellung genommen.

Bei einer so genannten Ehegatteninnengesellschaft kommt ein Ausgleichsanspruch eines Ehegatten nicht erst dann in Betracht, wenn der Zugewinnausgleich nicht zu einem angemessenen Ergebnis führt. Ein gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruch besteht vielmehr neben einem Anspruch auf Zugewinnausgleich. Voraussetzung für einen derartigen Ausgleichsanspruch ist allerdings, dass über eine nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilende Zusammenarbeit der Partner zumindest schlüssig ein Vertrag zustande gekommen ist.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 28.09.2005 XII ZR 189/02 BGHR 2006, 711 NJW 2006, 1268
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri XII ZR 189/02
 
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