Doris Fraccalvieri - Kinder - Unterhaltsanspr - BVerfG - Kindern
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Unterhalt, nicht eheliches Kind, Gleichbehandlung
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche ehelicher und nicht ehelicher Kinder verfassungswidrig

In einer viel beachteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die nach geltendem Recht bestehende unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nicht ehelicher Kinder für verfassungswidrig erklärt. Art. 6 Abs. 5 Grundgesetz verlangt ausdrücklich, dass für uneheliche Kinder die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen sind wie für eheliche Kinder. Daher darf auch bei Unterhaltsansprüchen nicht mit zweierlei Maß gemessen und ehelichen Kindern eine erheblich längere persönliche Betreuung zugestanden werden als nicht ehelichen Kindern. Der Gesetzgeber muss nunmehr bis zum 31.12.2008 eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung kommen die bestehenden Regelungen allerdings weiter zur Anwendung.

Das Urteil hat bekanntlich zu einem Aufschub der bereits im Juni geplanten Reform des Unterhaltsrechts geführt, um die höchstrichterlichen Vorgaben gleich mitberücksichtigen zu können.

Doris Fraccalvieri Urteil des BVerfG vom 28.02.2007 1 BvL 9/04 Pressemitteilung des BVerfG
Doris Fraccalvieri BVerfG
Doris Fraccalvieri 1 BvL 9/04
 
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