Doris Fraccalvieri - Beistandschaft - Beiordnung - Zwangsvollstreckung - Jugendamts
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Rechtsanwalt, Beiordnung
Beiordnung eines Anwalts bei Unterhaltsvollstreckung

Beantragt ein minderjähriger Unterhaltsgläubiger für die Zwangsvollstreckung die Beiordnung eines Rechtsanwalts, kann dies nicht mit der Begründung versagt werden, es bestehe die Möglichkeit, die Beistandschaft des Jugendamts zu beantragen.

Nach dem Wortlaut der einschlägigen Vorschrift des § 1712 BGB, der die Beistandschaft nach dem Willen des Gesetzgebers bewusst auf eng begrenzte Fälle vorsieht, kann das Jugendamt als Beistand für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen einschließlich des Anspruchs auf eine anstelle des Unterhalts zu gewährende Abfindung bestellt werden. Die Vollstreckung wird dabei nicht ausdrücklich erwähnt. Zudem ist die behördliche Beistandschaft ein freiwilliges Hilfsangebot, das nicht angenommen werden muss.

Doris Fraccalvieri Beschluss des BGH vom 20.12.2005 VII ZB 94/05 BGHR 2006, 611 NJW 2006, 251
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri VII ZB 94/05
 
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