Doris Fraccalvieri - Ehevertrag - Trennungsunterhalt - Meinung - Oberlandesgerichts
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Trennungsunterhalt, Kürzung, Ehevertrag
Kürzung des Trennungsunterhalts durch Ehevertrag nicht generell ausgeschlossen

Das gesetzliche Verbot, auf künftigen nicht rückständigen Trennungsunterhalt zu verzichten, schließt nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm Vereinbarungen, die bestehenden Ansprüche in einem noch angemessenen Rahmen zu kürzen, nicht generell aus. Dabei sind Unterschreitungen des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs in der Größenordnung von bis zu 20 Prozent unproblematisch, während Kürzungen um mehr als ein Drittel nicht mehr hinzunehmen sind. Im Bereich dazwischen bedarf es bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer ehevertraglichen Regelung einer Abwägung nach den Umständen des Einzelfalls.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Hamm vom 15.03.2006 11 WF 47/06 OLGR Hamm 2006, 731
Doris Fraccalvieri OLG Hamm
Doris Fraccalvieri 11 WF 47/06
 
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