Doris Fraccalvieri - Wohnung - Ausgleichsanspruch - Miete - Brandenburg
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Trennung, Auszug, Mietzahlungen, Ausgleichsanspruch
Ausgleichsanspruch hinsichtlich Miete nach Trennung

Hat ein (Ehe-)Paar eine Wohnung gemeinsam angemietet, schulden beide dem Vermieter die vereinbarte Miete. Zahlt einer die Miete ganz oder überwiegend allein, steht ihm gegenüber dem anderen ein entsprechender Ausgleichsanspruch zu, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. In einer intakten Beziehung wird in der Regel vereinbart, wer die Miete zu tragen hat. Probleme gibt es insoweit erst dann, wenn einer der Eheleute aus der Wohnung auszieht, er aber rechtlich noch als Mitmieter anzusehen ist.

Das Oberlandesgericht Brandenburg spricht dem in der Wohnung verbleibenden und die Miete allein tragenden Ehegatten nur für einen gewissen Zeitraum einen Ausgleichsanspruch zu. Zieht einer ohne Einverständnis des anderen aus der gemeinsamen Wohnung aus, ist dem Verbleibenden eine angemessene Überlegungsfrist dahingehend einzuräumen, ob er die Wohnung behalten will. Behält er die Wohnung weiterhin, entfällt auch der Ausgleichsanspruch.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Brandenburg vom 04.01.2007 9 U 18/06 NJW Heft 12/2007, Seite X
Doris Fraccalvieri OLG Brandenburg
Doris Fraccalvieri 9 U 18/06
 
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