Doris Fraccalvieri - Kerpen - Ehegatten - Gesch - Nachhilfeunterrichtsvertrag
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Schlüsselgewalt, Nachhilfeunterrichtsvertrag
Nachhilfeunterrichtsvertrag fällt nicht unter Schlüsselgewalt

Unter Schlüsselgewalt ist das jedem nicht getrennt lebenden Ehegatten nach § 1357 BGB zustehende Recht zu verstehen, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie zu besorgen. Durch ein solches Geschäft eines Ehegatten wird auch der andere berechtigt und - z. B. zur Zahlung des Kaufpreises - verpflichtet. Das Amtsgericht Kerpen hat entschieden, dass ein von einem Ehegatten abgeschlossener Nachhilfeunterrichtsvertrag über monatlich 350 Euro nicht unter die Schlüsselgewalt fällt. Der andere Ehegatte wird aus dem Vertrag somit nicht verpflichtet.

Das Gericht stellte bei der Überprüfung des abgeschlossenen Vertrags zudem fest, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Instituts, nach dem sich die feste Laufzeit automatisch verlängert, wenn der Unterrichtsvertrag nicht vorher "per Einschreiben" schriftlich gekündigt wird, wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam ist. Eine derartige Erschwerung des Kündigungsrechts muss ein Verbraucher nicht hinnehmen.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG Kerpen vom 08.11.2005 22 C 480/04 NJW Heft 18/2006, Seite X
Doris Fraccalvieri AG Kerpen
Doris Fraccalvieri 22 C 480/04
 
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