Doris Fraccalvieri - Naumburg - Lebensgemeinschaft - Zuwendungen - Schenkung
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Schenkung, nicht eheliche Lebensgemeinschaft, Rückforderung, Trennung
Rückgabe einer Zuwendung unter nicht ehelichen Lebenspartnern

Ein Mann hatte seine Erbteile seiner langjährigen Lebensgefährtin unentgeltlich übertragen. Als "Rechtsgrund" der Überlassung war im Vertrag ausdrücklich genannt: "Die Überlassung erfolgt schenkweise aufgrund der nunmehr seit acht Jahren bestehenden Lebensgemeinschaft zwischen Überlasser und Übernehmerin und deren anzunehmendem Fortbestand beziehungsweise anschließender Eheschließung". Kurz danach ging die Beziehung in die Brüche. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte zu entscheiden, ob die Frau zur Rückübertragung der Erbteile verpflichtet war.

Der vom Gericht bejahte Rückgabeanspruch wurde damit begründet, dass es sich nicht um eine Schenkung im Rechtssinne handelte, sondern um eine so genannte unbenannte Zuwendung. Im Unterschied zu Schenkungen können derartige Zuwendungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ohne weiteres nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage rück abgewickelt werden, wenn die Lebensgemeinschaft als Geschäftsgrundlage nicht mehr besteht. Dies gilt nicht nur für Zuwendungen innerhalb einer Ehe, sondern auch für Zuwendungen innerhalb einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Naumburg vom 14.02.2006 8 W 4/06 OLGR Naumburg 2006, 716 NJW 2006, 2418
Doris Fraccalvieri OLG Naumburg
Doris Fraccalvieri 8 W 4/06
 
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