Doris Fraccalvieri - Schenker - Schenkungswiderruf - Frankfurt - Verletzung
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Schenkung, Widerruf, Eheverfehlung
Kein Schenkungswiderruf wegen Untreue in "liberaler" Ehe

Nach § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig gemacht hat. Grundsätzlich ist die Verletzung der ehelichen Treuepflicht als eine schwere Verfehlung gegen den Schenker anzusehen.

Ein Schenkungswiderruf wegen Verletzung der ehelichen Treuepflicht kann jedoch dann ungerechtfertigt sein, wenn der Schenker durch seine Lebenspraxis zu erkennen gegeben hat, dass eheliche Treue für ihn nicht die hohe Bedeutung hat, die ihr üblicherweise beigelegt wird. Diesen Fall nahm das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bei einem Ehemann an, der jahrelang die Fortsetzung einer außerehelichen Beziehung seiner Ehefrau auch nach der Eheschließung toleriert hatte. Er konnte daher den Schenkungswiderruf nicht mit einem neuerlichen "Seitensprung" seiner Frau begründen.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Frankfurt vom 12.07.2006 19 W 41/06 ZAP EN-Nr. 786/2006
Doris Fraccalvieri OLG Frankfurt
Doris Fraccalvieri 19 W 41/06
 
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