Doris Fraccalvieri - Prozesskostenhilfe - Lebensversicherung - Pforzheim - Prozessf
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Prozesskostenhilfe, Vermögen, Lebensversicherung
Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung einer Lebensversicherung

Eine Prozesspartei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Prozesskostenhilfe.

Bei der Berechnung des vorhandenen Vermögens ist auch eine bestehende Kapitallebensversicherung mit ihrem Rückkaufswert zu berücksichtigen, es sei denn, diese ist nachweislich für die Altersvorsorge erforderlich.

Doris Fraccalvieri Beschluss des AG Pforzheim vom 01.07.2004 5 F 162/04 FamRZ 2005, 467
Doris Fraccalvieri AG Pforzheim
Doris Fraccalvieri 5 F 162/04
 
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