Doris Fraccalvieri - Unterhalt - Ersparnisse - Anspruch - Einsatz
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Kindesunterhalt, eigene Ersparnisse
Volljährigenunterhalt: Einsatz von Ersparnissen

Grundsätzlich ist ein volljähriges Kind verpflichtet, seinen Vermögensstamm im Rahmen des Zumutbaren zu verwerten, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt. Im Fall eines Auszubildenden, der über ein Sparvermögen von rund 15.000 Euro verfügte, sah das Oberlandesgericht Hamm den Einsatz von 27 Prozent der Ersparnisse für zumutbar. Damit war der Bedarf von 4.000 Euro für zwei Jahre bis zum Abschluss der Ausbildung gedeckt. Der auf Unterhalt in Anspruch genommene Vater musste daher keine weiteren Zahlungen erbringen.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2006 11 UF 25/06 NJW 2007, 1217
Doris Fraccalvieri OLG Hamm
Doris Fraccalvieri 11 UF 25/06
 
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