Doris Fraccalvieri - Elternteil - Vollj - Unterhalt - Barunterhaltspflicht
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Kindesunterhalt, Volljährigkeit, Barunterhaltspflicht, Strafanzeige
Barunterhaltspflicht der Eltern bei Volljährigkeit des Kindes

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes wird auch der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind wohnt, barunterhaltspflichtig. Der Volljährige kann jedoch dann allein vom anderen Elternteil Unterhalt fordern, wenn der ihn in seinem Haushalt versorgende Elternteil nicht leistungsfähig ist.

In diesem Zusammenhang entschied das Oberlandesgericht Hamm ferner, dass das Unterhalt verlangende volljährige Kind in der Regel in der Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn keine Erwerbsobliegenheit trifft. Des Weiteren wurde klargestellt, dass eine von dem Unterhaltsberechtigen gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil gerichtete bewusst falsche Strafanzeige, gestützt auf den Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr, zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs um zwei Drittel führen kann.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Hamm vom 21.12.2005 11 UF 218/05 OLGR Hamm 2006, 395 NJW Heft 13/2006, Seite XII
Doris Fraccalvieri OLG Hamm
Doris Fraccalvieri 11 UF 218/05
 
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