Doris Fraccalvieri - Anrechnung - Kindesunterhalt - Nettoverdienst - Unterhaltsschuldner
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Kindesunterhalt, Verdienstmöglichkeit, Eigenverdienst, Anrechnung
Kindesunterhalt: Ende der Anrechnung fiktiver Einkünfte

Ist ein Unterhaltsschuldner zu einer Ganztagstätigkeit verpflichtet und bei entsprechenden Bewerbungsbemühungen auch in der Lage und übt er gleichwohl nur eine Teilzeitbeschäftigung oder gar keine Tätigkeit aus, so hat er sich den Nettoverdienst eines vollschichtig Tätigen als fiktives Einkommen bei der Unterhaltsbemessung anrechnen zu lassen.

Wird dem Unterhaltspflichtigen fiktiv eine Erwerbstätigkeit zugerechnet und erleidet er innerhalb der üblichen Probezeit von sechs Monaten einen Unfall, der zu einer mehrmonatigen Arbeitsunfähigkeit führt, dann ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gem. § 622 Abs. 3 BGB gekündigt hätte, sodass die Zurechnung des fiktiven Einkommens ab diesem Zeitpunkt beendet ist.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2006 11 UF 237/05 OLGR Hamm 2006, 766 ZAP EN-Nr. 760/2006
Doris Fraccalvieri OLG Hamm
Doris Fraccalvieri 11 UF 237/05
 
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