Doris Fraccalvieri - Studium - Bremen - Unterhalt - Erwerbst
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Kindesunterhalt, Studium
Kindesunterhalt: kein Studium auf Kosten eines minderjährigen Kindes

Eine Frau konnte ihrem beim geschiedenen Ehemann lebenden minderjährigen Kind keinen Unterhalt zahlen, weil sie nach Abschluss einer Ausbildung ein Studium aufnahm und daher keiner Erwerbstätigkeit nachgehen konnte.

Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte die junge Mutter zur Zahlung des Regelunterhalts, obwohl sie wegen ihres Studiums über kein Einkommen verfügte. Ein einem minderjährigen Kind gegenüber zum Unterhalt Verpflichteter, der über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, muss angesichts seiner gesteigerten Unterhaltsverpflichtung im Regelfall eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das gilt auch dann, wenn der - vom anderen Elternteil gebilligte - Lebensplan des Unterhaltsschuldners ursprünglich ein Studium vorsah. Eine derartige Übereinkunft darf sich dem unterhaltsberechtigten Kind gegenüber nicht nachteilig auswirken.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Bremen vom 19.07.2006 4 UF 44/06 OLGR Bremen 2006, 830 NJW-RR 2006, 1662
Doris Fraccalvieri OLG Bremen
Doris Fraccalvieri 4 UF 44/06
 
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