Doris Fraccalvieri - Bamberg - Stunden - Nebent - Kindesunterhalt
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Kindesunterhalt, Nebentätigkeit, Wochenarbeitszeit
Kindesunterhalt: monatliche Arbeitsdauer von 200 Stunden unzumutbar

Eltern trifft gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Sie müssen alles Zumutbare tun, um den Unterhalt ihrer Kinder sicherzustellen. Für das Oberlandesgericht Bamberg geht diese Verpflichtung jedoch nicht soweit, dass ein unterhaltspflichtiger Vater neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit eine Nebentätigkeit aufnehmen muss, durch die insgesamt eine monatliche Arbeitszeit von 200 Stunden erreicht wird. Denn damit wird nicht nur eine übertarifliche Regelarbeitszeit von 42,5 Stunden wöchentlich (182,75 Stunden monatlich) eingefordert, sondern es werden auch noch 17,25 Überstunden zugemutet.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Bamberg vom 12.01.2005 2 UF 273/04 OLGR Bamberg 2005, 240
Doris Fraccalvieri OLG Bamberg
Doris Fraccalvieri 2 UF 273/04
 
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