Doris Fraccalvieri - Betreuungsunterhalt - Barunterhalt - Kindesunterhalt - Versorgung
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Kindesunterhalt, Fremdunterbringung
Kindesunterhalt: Bar- und Betreuungsunterhalt bei Fremdunterbringung

Ein Elternteil schuldet nach dem Tod des anderen Elternteils seinem auswärts untergebrachten minderjährigen Kind neben dem Barunterhalt auch Betreuungsunterhalt. Erbringt die das Kind betreuende Person eine umfassende Versorgung des Kindes (Stellung der Wohnung, Essen, Wäsche waschen, Versorgung mit Schulmaterial, Kleidung, Hausaufgabenunterstützung etc.), hat der Unterhaltspflichtige bei einem 13-jährigen Mädchen, das von seinen Großeltern versorgt wird, neben dem Barunterhalt monatlich weitere 150 Euro zu zahlen.

Von dem dann insgesamt geschuldeten Bar- und Betreuungsunterhalt sind jedoch die Halbwaisenrente und das Kindergeld in voller Höhe als bedarfsdeckend in Abzug zu bringen.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 30.08.2006 XII ZR 138/04 NJW 2006, 3421 BGHR 2006, 1473
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri XII ZR 138/04
 
Alle Familienrecht-Urteile

Doris Fraccalvieri - Betreuungsunterhalt - Barunterhalt - Kindesunterhalt - Versorgung
© Doris- Fraccalvieri /  Doris- Fraccalvieri / Doris Fraccalvieri auf twitter / Doris Fraccalvieri auf linkedin / Doris Fraccalvieri auf pinterest