Doris Fraccalvieri - Brandenburg - Kindesunterhalt - Jugendlicher - Unterhaltsklage
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Kindesunterhalt, Erwerbspflicht, Jugendlicher
Kindesunterhalt: 15-Jähriger muss für eigenen Unterhalt sorgen

Auch unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder müssen u. U. zumindest teilweise für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen. Nimmt ein fast 16 Jahre alter Jugendlicher an keiner weitergehenden Schulbildung teil und beginnt er auch nicht mit einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit, muss er sich auf seinen Unterhaltsanspruch das anrechnen lassen, was er bei einer entsprechenden Beschäftigung an Einkommen erzielen könnte.

Das Oberlandesgericht Brandenburg sieht in der Anrechnung eines fiktiven Einkommens ausdrücklich keine Sanktion für ein etwaiges Fehlverhalten des Jugendlichen, sondern eine Frage der Bedürftigkeit. Und bedürftig ist eben nicht, wer zumindest teilweise für sich selbst aufkommen kann. Das Gericht ging davon aus, dass selbst bei der Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung der Regelunterhalt von damals monatlich 262 Euro hätte abgedeckt werden können und wies die Unterhaltsklage des jungen Mannes gegen seine Eltern ab.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Brandenburg vom 23.08.2004 21 F 81/04 MDR 2005, 340
Doris Fraccalvieri OLG Brandenburg
Doris Fraccalvieri 21 F 81/04
 
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