Doris Fraccalvieri - Kinder - Mutter - Vater - Vereinbarung
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Kindesunterhalt, Betreuungswechsel, Vereinbarung
Unterhaltspflicht bei Betreuungswechsel für eines von mehreren Kindern

Grundsätzlich ist jeder Elternteil verpflichtet, das Existenzminimum des bei dem anderen Elternteil lebenden Kindes sicherzustellen, auch wenn er selbst ein weiteres gemeinsames Kind betreut. Eine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit kann jedoch entfallen, wenn die Eltern anlässlich der Scheidung vereinbart haben, dass die Ehefrau die gemeinsamen Kinder der Parteien betreut und eines der (hier drei) Kinder später zum Vater zieht.

Haben zunächst nach der Trennung alle Kinder einverständlich bei der Mutter gelebt, so kann für das Oberlandesgericht Hamm daraus eine Vereinbarung der Eltern hergeleitet werden, dass sich die Mutter vorrangig der Kinderbetreuung widmen soll. Eine solche Vereinbarung ist nicht ohne weiteres aufkündbar, wenn eines der Kinder (hier 15 Jahre alt) zum Vater wechselt, die Mutter aber die zwei jüngeren Kinder (14 und 7 Jahre) weiter betreut. In diesem Fall kann die Erwerbsobliegenheit und damit auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem beim Vater lebenden Kind entfallen.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Hamm vom 30.06.2006 11 WF 170/06 OLGR Hamm 2006, 685 NJW 2006, 3075
Doris Fraccalvieri OLG Hamm
Doris Fraccalvieri 11 WF 170/06
 
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