Doris Fraccalvieri - Frankfurt - Einkommen - Arbeitsmarkt - Kindesunterhalt
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Kindesunterhalt, Arbeitspflicht, fiktives Einkommen
Kindesunterhalt: fiktives Einkommen bei ungelerntem Arbeiter

Eltern trifft gegenüber ihren minderjährigen Kindern nach dem Gesetz eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung. Sie müssen daher notfalls auch unzumutbare Arbeiten annehmen, um ihre Kinder finanziell zu unterstützen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sieht angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt diesen Grundsatz nicht mehr für uneingeschränkt realisierbar.

Daher ist auch bei der Leistungsfähigkeit gegenüber einem Minderjährigen im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltsschuldner als ungelernte Arbeitskraft auf dem heutigen Arbeitsmarkt überhaupt eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst von netto mehr als 890 Euro hätte. Die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland lassen es zweifelhaft erscheinen, ob ein Unterhaltspflichtiger bei genügender Anstrengung Unterhaltspflichten noch erfüllen kann, wenn er keine qualifizierte Ausbildung hat. Daher kann bei Nichtaufnahme einer Beschäftigung nicht in jedem Fall ein entsprechendes fiktives Einkommen des Unterhaltspflichtigen zugrunde gelegt werden.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Frankfurt vom 29.09.2006 5 UF 171/06 NJW Heft 3/2007, Seite X OLGR Frankfurt 2007, 167
Doris Fraccalvieri OLG Frankfurt
Doris Fraccalvieri 5 UF 171/06
 
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