Doris Fraccalvieri - Familienzuschlags - Unterhalt - Familienzuschlag - Celle
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Geschiedenenunterhalt, Familienzuschlag
Berücksichtigung des Familienzuschlags bei Berechnung des Geschiedenenunterhalts

Einem geschiedenen, nicht wieder verheirateten Beamten steht nur dann der Familienzuschlag zu, wenn er (derzeit) mehr als 100,24 Euro nachehelichen Unterhalt an seine geschieden Frau bezahlt.

Der nacheheliche Unterhalt ist zunächst ohne Berücksichtigung des Familienzuschlags zu berechnen. Ergibt sich dann ein höherer Betrag als 100,24 Euro, ist der Unterhaltsanspruch unter Einbeziehung des Familienzuschlags neu zu berechnen.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Celle vom 04.01.2006 15 UF 128/05 NJW Heft 18/2006, Seite X
Doris Fraccalvieri OLG Celle
Doris Fraccalvieri 15 UF 128/05
 
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