Doris Fraccalvieri - Zugewinnausgleich - Ausgleichsanspruch - Eheleute - Sachleistungen
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Ehevertrag, Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Miete, Steuern
Steuerliche Auswirkungen einer Vereinbarung über den Zugewinnausgleich

Der anlässlich einer Ehescheidung durchzuführende Zugewinnausgleich der Eheleute erfolgt durch Gegenüberstellung der jeweiligen End- und Anfangsvermögen. Soll ein daraus errechneter Ausgleichsanspruch durch Sachleistungen abgegolten werden, müssen auch die steuerlichen Konsequenzen bedacht werden.

Einigen sich die Eheleute wie in dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall, den zugunsten der Ehefrau bestehenden Ausgleichsanspruch (hier 80.000 Euro) dadurch abzugelten, dass ihr über einen bestimmten Zeitraum die mietfreie Nutzung des dem Ehemann gehörenden Einfamilienhauses eingeräumt wird, sind die entsprechenden Mieteinnahmen von ihm zu versteuern. Der Verzicht auf Mietzahlungen stellt letztlich die Begleichung einer bestehenden Schuld aus dem Zugewinnausgleich dar. Dieser Vorgang ist nach Auffassung der obersten Finanzrichter nicht anders zu bewerten als eine Vermietung des Hauses an einen Dritten.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 08.03.2006 IX R 34/04 Pressemitteilung des BFH
Doris Fraccalvieri BFH
Doris Fraccalvieri IX R 34/04
 
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