Doris Fraccalvieri - Kindes - Koblenz - Verwirkung - Ehefrau
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Ehegattenunterhalt, Verwirkung, uneheliches Kind
Keine Verwirkung des Ehegattenunterhalts trotz unehelichen Kindes

Eine Ehefrau verwirkt in der Regel wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens ihren Unterhaltsanspruch, wenn sie intime Beziehungen zu einem anderen Mann aufnimmt und aus diesem Verhältnis ein Kind hervorgeht. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn aus der Ehe auch ein gemeinsames Kind hervorgegangen ist und die Frau bereits wegen der Versorgung des ehelichen Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Der Ehemann ist zur Zahlung von Trennungsunterhalt allerdings nur insoweit verpflichtet, als er ohne Hinzutreten des weiteren Kindes für den Unterhalt der Frau aufkommen müsste. Hat das gemeinsame Kind bereits ein Alter erreicht, das der Ehefrau die Ausübung einer (Teil-) Erwerbstätigkeit ermöglichen würde, ist ihr ein fiktives Einkommen aus einer derartigen Tätigkeit zuzurechnen.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Koblenz vom 23.12.2004 7 UF 562/04 OLGR Koblenz 2005, 400
Doris Fraccalvieri OLG Koblenz
Doris Fraccalvieri 7 UF 562/04
 
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