Doris Fraccalvieri - Mutter - Kindes - Unterhalt - Erzeuger
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Ehegattenunterhalt, Kinderbetreuung, nicht eheliches Kind
Unterhalt einer Ehefrau, die ein eheliches und ein nicht eheliches Kind betreut

Eine Frau nahm ihren Ehemann auf Trennungsunterhalt in Anspruch. Wegen der Betreuung eines gemeinsamen, 1994 geborenen Sohnes und eines weiteren 2001 geborenen Sohnes aus einer nicht ehelichen Verbindung, die die Frau nach der Trennung eingegangen war und die inzwischen beendet wurde, ging sie keiner Erwerbstätigkeit nach. Auch vom Vater des nicht ehelichen Kindes verlangte sie wegen der Kindesbetreuung Unterhalt nach § 1615 Abs. 2 BGB. In derartigen Fällen stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die beiden Väter der Mutter ihrer Kinder auf Unterhalt haften.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass mehrere unterhaltspflichtige Väter anteilig für den durch die Betreuung der Kinder bedingten Unterhaltsbedarf der Mutter haften. Das Maß des der Mutter von ihrem Ehemann zu gewährenden Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die maßgeblich durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten bestimmt sind. Dieser Maßstab ist hier aber auch für den Unterhalt heranzuziehen, den die Mutter von dem Erzeuger des zweiten Kindes verlangen kann. Es kommt also nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters des nicht ehelichen Kindes an, sondern darauf, in welchen Verhältnissen die Mutter bisher gelebt hat. Diese Verhältnisse sind auch dann maßgebend, wenn sie unter den pauschalierten Mindestbedarfssätzen der Unterhaltstabellen liegen, weil der Erzeuger des nicht ehelichen Kindes die Mutter nicht besser zu stellen braucht, als es deren früherer Lebensstellung entspricht.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 17.01.2007 XII ZR 104/03 Pressemitteilung des BGH
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri XII ZR 104/03
 
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