Doris Fraccalvieri - Bremen - Mutter - Kindes - Aufnahme
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Betreuungsunterhalt, Erwerbsobliegenheit, Kinderbetreuung
Betreuungsunterhalt: Erwerbsobliegenheit ab 3. Lebensjahr des Kindes

Eheleute schulden einander auch nach Scheidung der Ehe Unterhalt. Ein Unterhaltsanspruch ist jedoch unter anderem dann zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war oder die Geltendmachung des Unterhalts aus anderen, schwerwiegenden Gründen unbillig wäre (§ 1579 BGB). Versorgt die unterhaltsberechtigte Mutter das oder die gemeinsamen Kinder, ist im Rahmen der Interessenabwägung auch zu prüfen, ab welchem Kindesalter der Mutter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zuzumuten ist.

Hierzu hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden, dass eine Mutter bereits mit der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes zur Aufnahme einer Teilzeitarbeit verpflichtet sein kann, wenn ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht oder die Betreuung des Kindes anderweitig sichergestellt ist.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Bremen vom 05.01.2007 4 UF 75/06 OLGR Bremen 2007, 223
Doris Fraccalvieri OLG Bremen
Doris Fraccalvieri 4 UF 75/06
 
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