Doris Fraccalvieri - Betreuten - Betreuerverg - Stendal - Notgesch
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Betreuervergütung, Tod
Betreuervergütung auch noch nach dem Tod des Betreuten

Das Amt eines Betreuers endet nach dem Gesetz mit dem Tod des Betreuten. Führt ein Berufsbetreuer seine Tätigkeit im Wege der so genannten Notgeschäftsführung nach dem Tod des Betreuten weiter, weil keine Angehörigen, z. B. für die Bestattung des Betroffenen, zur Verfügung stehen, steht dem Betreuer auch für diese Zeit ein Anspruch auf die gesetzliche Vergütung zu. Die Vergütung ist dem Nachlass des Verstorbenen zu entnehmen, soweit die entsprechenden Geldmittel vorhanden sind. Ansonsten ist sie aus der Staatskasse zu entrichten.

Doris Fraccalvieri Beschluss des LG Stendal vom 16.03.2006 25 T 258/05 NJW Heft 30/2006, Seite XII
Doris Fraccalvieri LG Stendal
Doris Fraccalvieri 25 T 258/05
 
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