Doris Fraccalvieri - Kindes - Existenzminimum - Anspruch - Schadensersatzanspruch
 

Doris Fraccalvieri - Familienrecht-Urteile
Arzt, Kunstfehler, Verhütungsmaßnahme, Schwangerschaft
Schadensersatzanspruch wegen fehlgeschlagener Verhütungsmaßnahme

Wird eine Frau aufgrund eines fehlerhaft eingesetzten Verhütungsmittels (hier "Implanon"-Implantat) ungewollt schwanger, steht ihr gegenüber dem behandelnden Gynäkologen ein Schadensersatzanspruch wegen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind zu. Nach ständiger Rechtsprechung hat auch der Ehemann und Vater des Kindes einen derartigen Anspruch. Zu ersetzen ist allerdings nur das Existenzminimum des Kindes.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass ein solcher Anspruch auch dem nicht mit der Mutter verheirateten Kindsvater zuzusprechen ist, da dieser rechtlich in den Schutzbereich des auf Verhütung gerichteten Behandlungsvertrags einbezogen ist. Wegen seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht ist auch der Vater des nicht ehelichen Kindes vom Fehlschlagen der Verhütung betroffen. Zu ersetzen ist auch in diesen Fällen nur das Existenzminimum des Kindes.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 14.11.2006 VI ZR 48/06 Pressemitteilung des BGH
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri VI ZR 48/06
 
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